Das Grundanliegen der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung ist es, den natürlichen Wasserkreislauf zu stärken. Hierzu gehört insbesondere Regenwasser dort den Gewässern zur Verfügung zu stehen, wo es anfällt. Hierzu ist vor allem die Versickerung geeignet, weil sie das Wasser langsam und gleichmäßig dem Grundwasser zur Verfügung stellt. Aber auch die Einleitung von sauberem Regenwasser in ein benachbartes Gewässer ist eine gute Alternative zur Ableitung über die Mischkanalisation. Sie bietet sich insbesondere an, wenn eine Versickerung auf dem Grundstück – aus Platzmangel, wegen hoher Grundwasserstände oder dem Vorliegen von Bodenbelastungen – nicht möglich ist.
Wie die Zuleitung erfolgt – oberirdisch oder mittels Rohrleitungen – hängt von den örtlichen Randbedingungen ab: Müssen fremde Grundstücke, Wege oder Straßen gekreuzt werden, wie ist das Gefälle auf dem Weg zum Gewässer, wie weit ist die Zuleitungsstrecke, von wo wird das Wasser aufgenommen?
Grundsätzlich hat der Gewässerschutz auch bei der Einleitung oberste Priorität. Deshalb dürfen Abflüsse von Flächen, von denen eine Belastung zu erwarten ist, wie PKW-Stellplätze oder Straßen, nur nach einer Vorreinigung in ein Gewässer geleitet werden. Dachflächen- oder Terrassenabflüsse dagegen gelten als unbedenklich und benötigen keine Reinigung.
Die Einleitung der Abflüsse großer Flächen – meist von Flächen über 1.000 Quadratmeter – „auf einen Schlag“ ist aus Gewässerschutzgründen zu vermeiden. Sie muss über eine Rückhaltung erfolgen, mit der Spitzenabflüsse, wie sie nach einem heftigen Sturzregen entstehen, abgepuffert werden.
Für die Einleitung von Regenabflüssen von Dachflächen von Ein- oder Zweifamilienhäusern ist in der Regel weder eine Vorreinigung noch eine Rückhaltung erforderlich. Die notwendige Genehmigung erteilt die zuständige Untere Wasserbehörde (Meine Stadt).