Schachtversickerung

Die Schachtversickerung benötigt als unterirdische Anlage ohne belebte Bodenzone (vgl. Muldenversickerung) eine wasserrechtliche Genehmigung. Da bei dieser Form der Versickerung eine sehr punktuelle Zuführung von Regenwasser zu einer kleinen Versickerungsfläche stattfindet, ist auch die Zuführung von Inhaltsstoffen des Regenabflusses auf die Versickerungsfläche hierbei besonders hoch. Schachtversickerungen sollten deshalb aus Gründen des Grundwasserschutzes nur dann zum Einsatz kommen, wenn andere Verfahren ausscheiden.

Versickerungsschächte benötigen aufgrund ihrer Tiefe einen deutlich größeren Grundwasserflurabstand als alle anderen Versickerungsverfahren: Ein 3 m tiefer Versickerungsschacht kann erst ab einem Grundwasserflurabstand von 4,50 m genehmigt werden. Die Zuleitung kann unterirdisch erfolgen, so dass bezüglich der Oberflächenstruktur weniger zu beachten ist, als für die offene Zuleitung zu einer Flächen- oder Muldenversickerung.

Die Bemessung einer Schachtversickerung ist sehr aufwendig und erfordert spezielle Berechnungsprogramme. Sie sollte daher von einem Fachplaner durchgeführt werden. Der Bau erfordert Maschinen, um die nötige Baugrubentiefe – in der Regel 3 bis 4 Meter – zu schaffen; die Schachtteile sind größtenteils aus Beton und entsprechend schwer. Sie sollten – sofern Sie sich für dieses Verfahren entscheiden – deshalb Planung und Ausführung in die Hände von Fachfirmen geben. Für eine Schachtversickerung müssen Sie mit Baukosten von etwa 3.000 – 4.000 EUR rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die Erstellung eines Bodengutachtens, das mit weiteren rd. 500 – 1.000 EUR veranschlagt werden muss.

Die Pflege eines Versickerungsschachtes umfasst die regelmäßige (etwa halbjährliche) Kontrolle der Zuleitung und die Reinigung des so genannten Schlammfangs, in dem die von den angeschlossenen Flächen abgespülten Blätter etc. gesammelt werden. Gelangen solche Feinstoffe in den Versickerungsschacht, lässt die Versickerungsleistung rapide nach, und es sind aufwendige Reinigungsarbeiten erforderlich!

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