25.11.2015

Wasserbilanzen verschiedener Entwässerungssysteme oder: Was schafft die Zukunftsvereinbarung?

Mit Verweis auf das Landeswassergesetz wird für neue Erschließungen häufig die Entwässerung im Trennsystem propagiert, die in § 51 a LWG NW mit der Versickerung gleichgestellt wird. Den stofflichen Gewässerbeeinträchtigungen aus Mischwasserentlastungen lässt sich mit einer Entwässerung im Trennverfahren zweifellos effektiv begegnen. Durch Behandlungs- bzw. Retentionsmaßnahmen können die Einleitungen so gewässerverträglich gestaltet werden, dass das Trennsystem allgemein als ökologisch hochwertiger als das in unserer Region dominierende Mischsystem einzustufen ist.
In nachhaltigen Entwässerungskonzepten wird aber zudem Wert auf den Erhalt der natürlichen Wasserbilanzen – also das Verhältnis zwischen Grundwasserneubildung, Verdunstung und Abfluss – gelegt. Durch die Versiegelung von Flächen steigt sowohl in der Misch- als auch in der Trennentwässerung der Direktabfluss, dagegen werden die Grundwasserneubildung und die Verdunstung reduziert. Um dies zu minimieren, sieht das im Entwurf befindliche neue Arbeitsblatt DWA-A 102 (Anforderungen an niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse, [1]) eine entwässerungstechnische Erschließung vor, die die Aufteilung des Niederschlags auf die 3 genannten Komponenten so wenig wie möglich verändert. Die Analyse von Praxisbeispielen zeigt dabei, dass Abweichungen von weniger als 10 % erreichbar sind, wenn die vielfältigen Möglichkeiten der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung zielgerichtet genutzt werden.
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01.09.2015

Dachbegrünungen – Wirksam und attraktiv zur Verbesserung des Stadtklimas

Parkflächen auf der Tiefgarage, Sportflächen auf dem Supermarktdach, Dachgärten in Wohnsiedlungen - Dächer wurden in der zeitgenössischen Architektur bereits vielfach begrünt und multifunktional eingesetzt. In den letzten 30 Jahren ist die Technik für solche Dachbegrünungssysteme so weiterentwickelt worden, dass sie heute als ausgereift angesehen werden kann. In der öffentlichen Diskussion um geeignete Anpassungsmaßnahmen an die Klimawandelfolgen, im Wesentlichen die Zunahmen von Hitzeperioden mit höheren Temperaturen und die gleichzeitig Häufung von intensiven Starkregenereignissen, erfährt die Dachbegrünung aktuell eine verstärkte Aufmerksamkeit. Denn diese Veränderung lassen sich effektiv durch die ausgleichende Wirkung des Stadtgrüns mindern. Dazu erforderliche Flächenressourcen sind insbesondere in den potenziell gefährdeten urbanen Zentren kaum vorhanden, dafür aber umso mehr Dachflächen, die sich begrünen lassen.
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09.12.2014

Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ – denn Regenwasser kann mehr!

Schon der Masterplan Emscher-Zukunft von 2006 fasst Vorstellungen zur Stadt- und Freiraumentwicklung zusammen und zeigt, dass der Emscher-Umbau genutzt werden kann, um die Region zukunftsfähig zu gestalten. Regenwasser spielt dabei eine wichtige Rolle. Mit 6,3 % = 1354 ha Abkopplung im Rahmen der Zukunftsvereinbarung Regenwasser ist bereits ein beachtlicher Erfolg und Beitrag geleistet worden. Einigen kommunalen Partnern fällt aber der Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Projekte zunehmend schwerer. Deshalb gilt es mehr denn je, Maßnahmenideen nicht singulär zu betrachten, sondern Partner „ins Boot zu holen“ und z.B. die neuen Treiber demographischer Wandel und Klima- wandel verstärkt zu berücksichtigen. Die dazu erforderlichen fachbereichsübergreifenden Kooperationen können erhebliche Vorteile für die gesamte Region bewirken. Das war der Ansatz, über eine Ausweitung der bisherigen Zusammenarbeit im Sinne von „Wasser in der Stadt von morgen“ nachzudenken.
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02.05.2014

Emscher-Dialog 2014: "Zukunftsperspektiven durch integrale Wasserwirtschaft in der Emscherregion"

Eine integrale Wasserwirtschaft leistet einen bedeutenden Beitrag für das Leben in den Städten von morgen. So veranstaltete die Emschergenossenschaft ihren nunmehr zehnten Emscher-Dialog am 30. April 2014 in Bochum unter dem Titel "Wasser in der Stadt von morgen - Zukunftsperspektiven durch integrale Wasserwirtschaft in der Emscherregion". Die Emscher-Dialoge haben sich in den vergangenen Jahren zu einer Plattform für den intensiven Austausch zu zentralen Themen der Wasserwirtschaft und zu den Impulsen des Emscher-Umbaus für die Stadt- und Landschaftsentwicklung im Herzen der Metropole Ruhr entwickelt. 2014 waren der Austausch von Erfahrungen, Wissen und Meinungen im Emscher-Dialog ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Zukunftsinitiative "Wasser in der Stadt von morgen" als Gemeinschaftsprojekt der Emschergenossenschaft, der Emscher­städte und des Landes NRW. Mit der Zukunftsinitiative ergeben sich neue Möglichkeiten für die nachhaltige Entwicklung der Emscherregion und Chancen für innovative Kooperations­ansätze. 180 Teilnehmer aus Verwaltung, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutierten produktiv über die Ideen, Ansätze und Heraus­forderungen zu einer integralen Wasserwirtschaft als Motor der Stadt- und Freiraumentwicklung. Erstmals wurde beim diesjährigen Emscher-Dialog die Methode des Graphic Recording eingesetzt, um die zahlreichen Impulse der Veranstaltung und die Veranstaltungsatmosphäre in einem Gesamtbild festzuhalten. Dieses Bild sowie alle übrigen Materialien, Vorträge, Fotos und Audios zum Emscher-Dialog finden sich unter www.eglv.de/Aktuelles/Emscher-Dialog 2014. Lesen Sie hier mehr in einem zusammenfassenden Bericht zum Emscher-Dialog über die Beiträge und Ergebnisse des Tages.
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18.12.2013

Ganzheitliche Konzepte im Überflutungsschutz

Die Bemessung und der Nachweis von Entwässerungssystemen werden in der DIN EN 752 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ (2008) und im Arbeitsblatt DWA-A 118 „Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen“ (2006) geregelt. Das übergeordnete Ziel dieser Regelwerke ist die Sicherstellung eines angemessenen Entwässerungskomforts: „Aus wirtschaftlichen Gründen können die Entwässerungssysteme nicht so ausgelegt werden, dass bei Regen ein absoluter Schutz vor Überflutungen und Vernässungen gewährleistet ist. Es müssen daher Zielgrößen für einen angemessenen ‚Entwässerungskomfort‘ definiert werden, deren Einhaltung durch die gewählten Kanalquerschnitte und sonstigen Entwässerungselemente sicherzustellen ist.“ Hierzu ist die Überflutungshäufigkeit als Maß für den Überflutungsschutz von Entwässerungssystemen vorgegeben. Die Anforderungen an den Überflutungsschutz sind in Abhängigkeit von der jeweiligen Örtlichkeit nach dem Schadenspotenzial aufgrund der baulichen Nutzung zu wählen.
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28.08.2013

Sanierung der Zeche Zollverein

Im Rahmen der Zukunftsvereinbarung Regenwasser werden verschiedenste Maßnahmen in der Fläche umgesetzt, die eine Verringerung des Regenabflusses in die Mischkanalisation bewirken. Bei ganzheitlicher Betrachtung aller entwässerungstechnischen Belange auf den jeweiligen Grundstücken entstehen hieraus Maßnahmen mit vielfältigen positiven Auswirkungen. Potenzial für derartige Projekte gibt es nicht zuletzt aufgrund des weitreichenden Strukturwandels in der Region an zahlreichen Stellen. Das Weltkulturerbe Zollverein in Essen ist ein Beispiel für eine solche gelungene ganzheitliche Sanierung, die zudem die besonderen Schwierigkeiten eines altindustriellen Standortes berücksichtigt. Viele der hier gemachten Erfahrungen sind auf andere, ähnliche Flächen übertragbar: Ein Projekt mit besonderem Extra und Nachahmungsempfehlung!
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28.08.2013

Entwicklungen in der Siedlungswasserwirtschaft

Grundsätze der Abwasserbeseitigung: Das Prinzip von Misch- und Trennsystemen wurde bereits ab dem 19. Jahrhundert durch die englischen Ingenieure Lindley und Gorden in vielen Städten Europas eingeführt. Vorrangiges Ziel war die Folgen der verheerenden Choleraund Typhus-Epidemien zu bekämpfen. Das Regenwasser sollte ebenso wie das Schmutzwasser schnellstmöglich abgeleitet werden. Erst rd. 100 Jahre später besann man sich wieder auf dezentrale und naturnahe Lösungskonzepte zum Speichern, Nutzen und Versickern von Regenwasser, die bereits seit der Antike zur Anwendung kamen [1]. Mit der Novellierung des WHG in 2010 hat dies auch der Gesetzgeber in Deutschland aufgegriffen. Im § 5 WHG heißt es „Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um […] die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten […] und eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden“. Bezogen auf die Abwasserbeseitigung wird dies im § 55 konkretisiert: „Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen“.

Für alle entwässerungstechnisch neu zu erschließenden Flächen bedeutet die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, entweder das Prinzip der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung anzuwenden oder dessen Wirkung zum Maßstab für konventionelle Verfahren heranzuziehen. Dieser Grundsatz wird also auch durch das Trennsystem erfüllt, bei dem vor Einleitung in die Gewässervorflut eine entsprechende Behandlung erfolgt.
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