Sollten Sie nicht im Emschergebiet wohnen, so richten Sie Sich für Fragen zur Gebührenbefreiung am besten an Ihr zuständiges Stadtsteueramt, welches Ihnen auch zu den aktuellen Gebührensatzungen Auskunft geben kann.
Über die Schritte zur Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht weiß meist das Tiefbauamt gut Bescheid, und bei allen Fragen rund um Genehmigungen und notwendige Antragsunterlagen kann Ihnen erfahrungsgemäß beim Umweltamt oder der Unteren Wasserbehörde geholfen werden.