Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung auf dem Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel

Verbandsgebiet der Emschergenossenschaft


An dieser Stelle haben wir für Sie einige relevante Ausschnitte aus dem Ortsrecht der Stadt Castrop-Rauxel zusammengestellt

§ 3 Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr

(1) Die Niederschlagswassergebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser der angeschlossenen Grundstücksflächen bemisst sich nach der bebauten, überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Die angeschlossene Grundstücksfläche ist auf volle Quadratmeter abzurunden. Berechnungseinheit ist ein Quadratmeter bebaute, überbaute und/oder befestigte Grundstücksfläche.
(3) Bei der Ermittlung der bebauten, überbauten und/oder befestigten Flächen werden
a) nicht berücksichtigt: Flächen, die mit Kies, Sand, Schotterrasen oder Rasengittersteinen befestigt sind,
b) zu 50 v. H. berücksichtigt: dauerhaft begrünte Dachflächen (z.B. Grasdächer) mit einer Ableitungsmöglichkeit in die öffentliche Abwasseranlage, Flächen, von denen das Niederschlagswasser dauerhaft in eine Versickerungsanlage oder in eine Zisterne zum Zwecke der Brauchwassernutzung im Haushalt oder Garten gelangt, die einen Überlauf zur öffentlichen Abwasseranlage und ein Stauvolumen von mindestens 35 l je qm angeschlossener Fläche haben.

§ 4 Gebührensätze

(1)Die Benutzungsgebühr beträgt

b) je 1m² gebührenpflichtiger Grundstücksfläche: jährlich 1,06 EUR.

Weitere Hinweise zu Möglichkeiten der ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung und rechtlichen Vorgaben finden sich in:
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel (Entwässerungssatzung) vom 17.12.2007

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44575 Castrop-Rauxel

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Emschergenossenschaft
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45128 Essen

Ulrike Raasch

Telefon:  0201 104-3118
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