Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung auf dem Gebiet der Stadt Duisburg

Verbandsgebiet der Emschergenossenschaft


An dieser Stelle haben wir für Sie einige relevante Ausschnitte aus dem Ortsrecht der Stadt Duisburg zusammengestellt

§ 1 Gebührentatbestand und Gebührenpflichtige

(2) In die Benutzungsgebühr wird gemäß § 65 LWG eingerechnet:
1. die von den WBD-AÖR für eigene Einleitungen zu entrichtende Abwasserabgabe (§ 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LWG)
2. die von den Abwasserverbänden auf die WBD-AÖR umgelegte Abwasserabgabe (§ 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LWG)
3. die Abwasserabgabe für die Einleitung von Niederschlagswasser (§ 65 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 64 Abs. 1 Satz 2 LWG).

§ 3 Gebührenmaßstab

(1) Maßstab für die Abwasserbeseitigungsgebühr sind:

2. für die Einleitung von Niederschlagswasser die Größe der Ableitungsfläche. Ableitungsfläche ist die Fläche des Grundstückes, von der Niederschlagswasser unmittelbar ohne vorherige Verwendung als Brauchwasser in die öffentliche Abwasseranlage abgeleitet wird (angeschlossene Grundstücksfläche) multipliziert mit den jeweiligen Abflussbeiwerten. Die Abflussbeiwerte betragen 100 % für vollversiegelte Flächen und 60 % für teilversiegelte Flächen.

Vollversiegelte Flächen sind solche Flächen, die zu 100 % abflusswirksam sind. Niederschlagswasser läuft von diesen Flächen komplett ohne zu versickern ab (z.B. Asphalt, Beton, Pflasterungen mit wasserundurchlässigen Fugen usw.). Teilversiegelte Flächen sind Flächen, die nur zu einem gewissen Prozentsatz abflusswirksam sind. Niederschlagswasser läuft von diesen Flächen nur teilweise ab, ein anderer Teil versickert auf der Fläche (z.B. begrünte Dächer, Betonverbundsteine, Platten und Pflaster mit wasserdurchlässigen Fugen usw.).

§ 4 Gebührensätze

(1) Die Benutzungsgebühr beträgt für die Einleitung von Niederschlagswasser gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 2 je Quadratmeter Ableitungsfläche pro Jahr 0,88 Euro.

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Ihre Ansprechpartner

Ansprechpartner bei der Stadt

Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung und Niederschlagswasserbehandlung

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Schifferstrasse 150
47059 Duisburg

Herr Gacek

Telefon:  0203 283-5193
Fax:  0203 283-3473
E-Mail: 

Weitere Ansprechpartner bei der Stadt

Wasserrechtliche Angelegenheiten
Niederschlagswasser:

Stadt Duisburg
Amt für Umwelt und Grün - Untere Wasserbehörde
47049 Duisburg

Herr Bongardtz

Telefon:  0203 283-2098
Fax:  0203 283-5783
E-Mail: 

Ansprechpartner bei der Emschergenossenschaft

Emschergenossenschaft
23-WW 20
Kronprinzenstr. 24
45128 Essen

Klaus Juchheim

Telefon:  0201 104-3153
Fax:  0201 104-3149
E-Mail: 
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