Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung auf dem Gebiet der Stadt Essen

Verbandsgebiet der Emschergenossenschaft


An dieser Stelle haben wir für Sie einige relevante Ausschnitte aus dem Ortsrecht der Stadt Essen zusammengestellt

§ 3 Tatbestand der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren

(1)Für die Einleitung von Schmutzwasser einschließlich Gruben- und Grundwasser sowie für den Anschluss zur Niederschlagswassereinleitung in die öffentliche Abwasseranlage werden Gebühren erhoben.

(2)Bei der Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser wird die Neiderschlagswassergebühr erhoben.

§ 5 Maßstab für die Niederschlagswassergebühr

(1) Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten/überbauten oder sonst wie befestigten Grundstücksfläche, von der während des Erhebungszeitraums Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann (angeschlossene Grundstücksfläche).

(3) Für lückenlos bepflanzte Dachflächen werden auf Antrag nur 50 % der angeschlossenen Teilfläche bei der Gebührenberechnung berücksichtigt.

(4) Bei versickerungsfähigen Oberflächenbelägen werden nur 50 % der angeschlossenen Teilfläche bei der Gebührenberechnung berücksichtigt, wenn die Versickerungsfähigkeit bei der Antragstellung nachgewiesen wird. Um die Reduzierungsmöglichkeit länger als 5 Jahre nach der erstmaligen Herstellung des Oberflächenbelages in Anspruch zu nehmen, muss der Gebührenpflichtige jeweils nach 5 Jahren nachweisen, dass der Belag arbeitet und die Versickerungsfähigkeit wiederhergestellt ist.

§ 6 Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser

(2) Der Gebührensatz beträgt je qm angeschlossener Grundstücksfläche nach § 5 pro Jahr 1,25 Euro (Niederschlagswasser) und 2,74 Euro (Schmutzwasser). Stand: 2013

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Ihre Ansprechpartner

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Wasserwirtschaft, Regenwassermanagement
Lindenallee 68
45121 Essen
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23-WW 20
Kronprinzenstr. 24
45128 Essen

Ulrike Raasch

Telefon:  0201 104-3118
Fax:  0201 104-3149
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Weitere Ansprechpartner

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Kleinere Versickerungsanlagen:

Stefan Kuhn

Telefon:  0201 8869-210
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Größere Versickerungsanlagen:

Jürgen Grotlüschen

Telefon:  0201 8869-211
Fax:  0201 8869-009
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Umweltamt/ -Hydrogeologie:

Barbara Löer

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Fax:  0201 8859-009
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Umweltamt/Grundwasser (Grobeinschätzung der Versickerungsfähigkeit anhand von geologischen Schichtenverzeichnissen):

Beate Luft

Telefon:  0201 8859-421
Fax:  0201 8859-009
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Wasserwirtschaft Essen/
Ko-stelle Entwässerung:

Frau Krecik

Telefon:  0201 8869-131
Fax:  0201 8869-109
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Herr Brinkmann

Telefon:  0201 8869-130
Fax:  0201 8869-109
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