Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung auf dem Gebiet der Stadt Gladbeck

Verbandsgebiet der Emschergenossenschaft


An dieser Stelle haben wir für Sie einige relevante Ausschnitte aus dem Ortsrecht der Stadt Gladbeck zusammengestellt

§1 (1b) Tarifsatzung: Die Entwässerungsgebühren einschließlich Abwasserabgaben betragen für Niederschlagswasser 0,81 je qm angeschlossene Grundstücksfläche.

§ 5 Entwässerungsgebührensatzung:
(1) Die Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser bemisst sich nach der bebauten, überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche von der Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.
(2) Auf Antrag werden mit der Hälfte der Fläche gebührenmaßig berücksichtigt:
a) begrünte Dachflächen mit einem flächendeckenden Substrat von mindestens 20 cm Stärke oder einem Aufbau mit vergleichbarem Speichervolumen und ein Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage vorhanden ist,
b) Flächen, von denen Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück in ein Regenrückhaltebecken, eine Zisterne oder eine Versickerungsanlage eingeleitet wird, wenn die Anlage ein Volumen von mindestens 40 l pro angeschlossenem Quadratmeter aufweißt und ein Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage vorhanden ist.
(3) Bei der Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser (z.B. WC-Spülwasser) wird für diese Sammelfläche eine Niederschlagswassergebühr erhoben.

Nach oben

Ihre Ansprechpartner

Ansprechpartner bei der Stadt

Stadt Gladbeck
Ingenieuramt
- Stadtentwässerung -
Willy-Brandt-Platz 2

45964 Gladbeck

Herr Restemeyer

Telefon:  02043 992411
Fax:  02043 992411
E-Mail: 

Ansprechpartner bei der Emschergenossenschaft

Emschergenossenschaft
23-WW 20
Kronprinzenstr. 24
45128 Essen

Klaus Juchheim

Telefon:  0201 104-3153
Fax:  0201 104-3149
E-Mail: 
Seite drucken