Verbandsgebiet der Emschergenossenschaft
§1 (1b) Tarifsatzung: Die Entwässerungsgebühren einschließlich Abwasserabgaben betragen für Niederschlagswasser 0,81 je qm angeschlossene Grundstücksfläche.
§ 5 Entwässerungsgebührensatzung:
(1) Die Benutzungsgebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser bemisst sich nach der bebauten, überbauten und/oder befestigten Grundstücksfläche von der Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.
(2) Auf Antrag werden mit der Hälfte der Fläche gebührenmaßig berücksichtigt:
a) begrünte Dachflächen mit einem flächendeckenden Substrat von mindestens 20 cm Stärke oder einem Aufbau mit vergleichbarem Speichervolumen und ein Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage vorhanden ist,
b) Flächen, von denen Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück in ein Regenrückhaltebecken, eine Zisterne oder eine Versickerungsanlage eingeleitet wird, wenn die Anlage ein Volumen von mindestens 40 l pro angeschlossenem Quadratmeter aufweißt und ein Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage vorhanden ist.
(3) Bei der Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser (z.B. WC-Spülwasser) wird für diese Sammelfläche eine Niederschlagswassergebühr erhoben.
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