Verbandsgebiet der Emschergenossenschaft
§2 Tarifsatzung: Die Abwassergebühr für Niederschlagswasser beträgt 0,82 Euro/m² für die Bereitstellung der öffentlichen Abwasseranlage zur Ableitung des Niederschlagswassers und für den Betrieb der Kanalisation und die Abwasserbehandlung
§ 10 Abwassergebührensatzung:
(1) Die Niederschlagswassergebühr wird für die Bereitstellung der öffentlichen Abwasseranlage zur Ableitung des Niederschlagswassers und für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage zur Ableitung des Niederschlagswassers erhoben.
Berechnungseinheit ist der Quadratmeter.
(4) Für Flächen, deren Niederschlagsabfluss entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften dauerhaft in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet oder auf dem Grundstück versickert oder verrieselt wird, entfällt die Niederschlagswassergebühr.
(5) Flächen, die mit einem begrünten Dach hergestellt sind, werden unter zusätzlicher Berücksichtigung der Verdunstung und Rückhaltung mit dem Faktor 0,5 * m² berechnet.
(6) Flächen, die entweder mit Rasengittersteinen, Sickerpflaster, Ökopflaster (Fugenanteil > 15 %), Schotterbefestigung hergestellt sind, werden unter zusätzlicher Berücksichtigung der Verdunstung und Versickerung als teilversiegelte Flächen mit dem Faktor 0,5 * m² berechnet.
(7) Niederschlagswasser von an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Flächen, welches vor der Einleitung in den Kanal in Auffangbehälter eingeleitet wird, kann für Eigenzwecke auf dem Grundstück als Brauchwasser genutzt werden.
.Bei vorhandenen Brauchwasseranlagen wird das eingeleitete Abwasser genauso wie direkt eingeleitetes Niederschlagswasser nach den vorstehenden Absätzen abgerechnet.
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