Jede Stadt hat ein Umweltamt, ein Tiefbauamt oder ein Planungsamt. Wer beim Thema Regenwasser aber für welche Aufgaben zuständig ist, wird in den Städten der Emscherregion zum Teil unterschiedlich geregelt. Auf den Folgeseiten informieren wir Sie daher über die wichtigsten Ansprechpartner für Regenwasserprojekte in Ihrer Stadt. Viele Städte haben eigene Internetseiten mit ihrer Abwassergebührensatzung oder nützlichen Informationen zum Thema Regenwasserbewirtschaftung – auch diese Links finden Sie hier.
Sollten Sie nicht im Emschergebiet wohnen, so richten Sie Sich für Fragen zur Gebührenbefreiung am besten an Ihr zuständiges Stadtsteueramt, welches Ihnen auch zu den aktuellen Gebührensatzungen Auskunft geben kann.
Über die Schritte zur Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht weiß meist das Tiefbauamt gut Bescheid, und bei allen Fragen rund um Genehmigungen und notwendige Antragsunterlagen kann Ihnen erfahrungsgemäß beim Umweltamt oder der Unteren Wasserbehörde geholfen werden.