Legende zur Bodenkarte

Erläuterungen zur Legende

Aus der Bewirtschaftungsartenkarte erhalten Sie für Ihr Grundstück eine unverbindliche Empfehlung, auf welche Art und Weise Sie das Regenwasser vor Ort bewirtschaften können.

Der Umgang mit der Bewirtschaftungsartenkarte soll an folgendem Beispiel verdeutlicht werden: Sie haben in der Karte nach Ihrem Grundstück gesucht und dort z. B. diese Signatur  vorgefunden. Aus der Legende können Sie nun entnehmen, dass außer einer Entsiegelung der befestigten Fläche (die immer möglich ist) und einer Dachbegrünung (die bei einem Flachdach mit ausreichender Tragfähigkeit durchführbar ist) eine Versickerung des Regenwassers mittels einer Muldenversickerung möglich ist. Für die anderen Signaturen ist die Legende in gleicher Weise zu benutzen.

Die Bewirtschaftungsartenkarte enthält für jedermann zugängliche Informationen. Diese Informationen sind durch eine Auswertung von Grundlagendaten entstanden, die zum Teil in sehr großem Maßstab vorliegen. So hat z. B. die Bodenkarte den Maßstab 1 : 50.000. Aus diesem Grund sind die dargestellten Grenzen zwischen den einzelnen Signaturen nicht als scharf anzusehen, sondern es muss von einem Übergangsbereich ausgegangen werden. Vor allem in diesen Bereichen können die Versickerungseigenschaften auf dem einzelnen Grundstück von der Legende abweichen. Daher muss vor der Umsetzung der geplanten Maßnahme immer ein Bodentest  durchgeführt werden. In dieser der Öffentlichkeit zugänglichen Version der Bewirtschaftungsartenkarte sind aus Datenschutzgründen die Altstandorte und Altablagerungen (so genannte Altlastenverdachtsflächen) nicht enthalten. Ob Sie dahingehend etwas auf Ihrem Grundstück beachten müssen, können Sie bei der für Sie zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde (in der Regel beim Umweltamt) erfragen.

Das BIS/RW ist von der Emschergenossenschaft mit Mitteln des Landes erarbeitet worden und umfasst daher nur Daten des Emschergebietes. Sollten Sie nicht im Emschergebiet wohnen, müssen Sie sich die entsprechenden Daten über Ihr Umweltamt zur Verfügung stellen lassen.

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